und nun?
pEtEr Withoutfield am Freitag, 2. Oktober 2009, 10:09 UhrTags: Abmahnung, Blog, Links, Musik, Recht
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Eine Abmahnwelle treibt durch Hip-Hop und Mixtape-Blogs und reist immer mehr Autoren und Webseiten mit sich. Im Auftrag des „Bundesverband Musikindustrie e.V.“, dem Verband der Tonträgerhersteller, und dessen Dachorganisation „IFPI“ ermittelt und klagt eine Hamburger Anwaltskanzlei in Sachen Urheberrechtsverletzung. Gemahnt wird wegen Songs auf verlinkten Mixtapes von Künstlern, die bei den Majors Sony, Universal und Warner unter Vertrag stehen.
Verständlicherweise ist das Geschrei und das Major-Bashing unter den Bloggern groß, bestraft die Industrie doch ihre größte Werbemaschine. Zudem könnte es so gut wie jeden Autor treffen, der schon einmal ein Mixtape oder eine mp3 verlinkt hat, ohne zuvor an die Nutzungsrechte zu denken.
Die rechtliche Lage scheint klar zu sein. Wenn keine Nutzungsrechte vorliegen ist Angabe eines direkten Downloadlinks eine urheberrechtswidrige Nutzungshandlung. Wobei die Haftung für entsprechende Links auf fremde Webseiten mit urheberrechtswidrigen Inhalten noch der Klärung bedarf. (Quelle)
Sony bleibt derweil hart und lässt über ihren Pressesprecher vermelden, dass es sich bei unerlaubter Verwendung ihrer Songs um eine illegales Angebot handelt und dem entsprechend nachgegangen wird. Das dies aber auch anders Laufen kann zeigt der Fall von WhiteTapes. Der zuständige Produktmanager des Labels konnte Einfluss nehmen und kümmerte sich darum, dass die Abmahnung zurück gezogen wird.
UPDATE: Der Director Corporate Communications bei Sony Music hat sich den Fragen der Laut-Redaktion gestellt und antwortet auf die Frage nach MTV und Curses Label Alles Real Records: “Sicherlich bleiben manchmal rechtsverletzende Angebote auch unentdeckt. Dies ist auch hier der Fall. Die oben genannten Seiten haben das Material inzwischen entfernt, da es illegal ist. Insofern erfolgt keine Abmahnung mehr.” Aha, also schön auf die Kleinen hauen – die Großen hatten halt Glück nicht erwischt zu werden? F*CK YOU!
Ebenfalls Hanebüchen: ” Frage: Wie kann es sein, dass der Vertrieb (Sony) eines Künstlers (Curse) Promomaßnahmen (Verlinkung des Splash!-Mixtapes) des Labels (Alles Real) desselben Künstlers juristisch verfolgt? – Antwort: Diese Frage will Sebastian Hornik nicht kommentieren.”

Und nun?
Diese Frage stellt sich jetzt vielen Bloggern, das geht mir genau so. Zwar schreibe ich selten über Mixtapes mit kommerzielleren Titeln, ich kann aber nicht ausschließen, dass die Nutzungsbedingungen immer geklärt wurden. Eins steht fest: Man muss sich in Zukunft genau überlegen, wen man supportet und verlinkt. Tracks, die bei Majors unter Vertag sollte man meiden. Das wird nicht einfach werden, da bei den Majors nicht nur völlig talentfreie Popstars unter Vertrag stehen, sondern auch reichlich renommierte Künstler.
Konsequent wäre es, nur noch kleine und unabhängige Labels, Künstler und DJ’s zu unterstützen, die ihre Musik selbst im Internet vermarkten und die die Veröffentlichung ihrer Titel ausdrücklich erlauben. Zudem gibt es noch unzählige unentdeckte Talente, die ihre Musik unter Creative-Commons-Lizenz releasen und der Öffentlichkeit die Nutzungsrechte einräumen. Hört sich für viele bestimmt nicht sehr verlockend an, würde viele Blogs aber interessanter machen als der 379 Beitrag zum 754 Mixtape mit Method Man und Eminem.
Eine weitere Überlegung wert ist der zukünftige Umgang mit Tracklisten! Zwar wurde im aktuellen Fall anscheinend doch eher nach bestimmten Mixtapes gesucht, Tracklisten in gut gerankten Blogs bringen einen Mahner allerdings schnell auf die Fährte.
Auch der weitere Verlauf der Abmahnungen wird zeigen, wie es in Zukunft weiter gehen wird. Den abgemahnten Bloggern wurde von ihren Anwälten empfohlen vorerst nichts zu diesem Thema zu schreiben. Das ist verständlich. Trotzdem würde es mich brennend interessieren wie die Rechtsvertreter nun Vorgehen und welche Möglichkeiten sie in diesen Fällen sehen.
Und ohne schlafende Hunde wecken zu wollen, Fabien hat es in einem Kommentar schon angesprochen: “… man kann froh sein, wenn sich die Staatsanwaltschaft nicht einschaltet, weil es hier auch um eine Straftat geht. Zudem könnte die Gema auch Aufführungsabgaben verlangen.
Das die Rechtslage nicht zu unserer Zeit passt ist klar, leider ist sie aber gnadenlos gültig.”
Bilder: Screenshot von Raubkopierer sind Verbrecher // Raubkopierer sind Mörder von d-frag (cc)












