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Der blog.rebellen exklusive Mixtape Jahresrückblick

legastiger am Freitag, 8. Januar 2010, 17:46 Uhr
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Abgelegt unter: Hörbar, Mixtapes

Was schreib ich dem Peter zum Geburtstag? Ein Gedicht? Einen politischen Kommentar zur Daten fressenden Elena? Nein, ich besinne mich doch auf meine Kernkompetenz, die free Mixtapes. Aus deinen Lehrreichen #musicmondays abgeleitet, hoffe ich deinen Musikgeschmack halbwegs gut zu treffen und habe eine Sammlung der freshesten Instrumentaltapes dieses Jahr zusammengestellt. Ich präsentiere: Der blog.rebellen exklusive Jahresrückblick.

Platz 1. fLako – First Spaceshit On The Moon

Den ersten Platz belegt ganz eindeutig fLako. Keins der Tapes habe ich öfter gehört, keine Veranstaltung war dieses Jahr besser als der leider sehr kurze fLako Auftritt beim Beat Barbecue in Köln diesen Sommer. Sicherlicher ist dir das Tape bekannt, aber kein Mixtape repräsentiert diesen “Next Level Sound” besser als First Spaceshit On The Moon.

Platz 2. AEED – Synesthesia*

Die Beats der Schweizer Produzenten AEED treiben, noch stärker nach vorn als die – auf Spaceshit – relativ entspannten Beats von fLako. Er selbst beschreibt seine Sound Mixtur als “unique sound between Hip Hop, IDM and candy Pop music”, was sich nach akutem Trend Einheitsbrei anhört, ist eine der spannendsten Hip Hop Interpretationen im Jahr 2009 gewesen.

Platz 3. Swede:art, A-rec & Fuer.steps – ABC Alphabeat*

Ebenfalls über Errorbroadcast erschienen, schließt das Beattape des Passauers Swede:art und seiner Kollegen A-rec & Fuer.steps an die vorigen beiden an. Zwischen klassischem Boombap, Dubstep und elektronischen Sphären bewegen sich die Beatskizzen der drei. Das Tape macht klar, warum Swede:art, diesjähriger Teilnehmer der RBMA ist.

Platz 4. Svetnik – Lo.Fi

Etwas traditioneller fällt das Tape des – bei Erscheinen – erst 17 jährigen Produzenten  Svetnik aus. Zwar knartzt es auch hier, hier und da kräftig, doch statt in den Club ziehen einen die Downtempo Instrumentals des Berliners eher auf die Couch zum #hashtag genießen. Definitiv ein Talent, das man im Auge behalten sollte.

Platz 5. Shlohmo – Shlo-Fi EP*

Im Fahrwasser der neue kalifornischen Beat Szene, zwischen Flying Lotus, Nosaj Thing und anderen bewegt sich auch Shlohmo. Seine Beats finden sich in Rusties “Fact Magazine Mixtape” und Hudson Mohawkes BBC Essential Mix und für Robot Koch hat er ebenfalls Remixes für “Death Star Droid” geschustert. “Surrealen Hip Hop” nennt er selbst seinen Sound, ich finde das passt ganz ausgezeichnet, vermitteln die mit allerlei Geräuschen & Gerausche angereicherten Beats doch eine fast David Lynch artige Atmosphere.

Ich hoffe du kennst noch nicht alle der Tapes in- und auswendig und wenn doch, ist die Liste vielleicht wenigstens Grund genug mal wieder in das ein oder andere rein zu hören.

Ach, bevor ich es vergesse: Herzlichen Glückwunsch!

* Die Downloads bei Error-Broadcast scheinen momentan nicht zu funtionieren, als Stream sind die Mixtapes aber weiterhin abrufbar. Ich hoffe das Problem beim Download wird in der nächsten Zeit gefixed.

Die Sache mit der direkten Verlinkung von Musik-Downloads

pEtEr Withoutfield am Sonntag, 29. November 2009, 13:06 Uhr
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Abgelegt unter: Lesbar

Märchen oder Tatsachen - Neues aus der Linkstrasse

Märchen oder Tatsachen? Neues aus der Linkstrasse

hmm, ich würde ja auch gerne mit musik mein geld verdienen, aber um anwalt zu werden, ist es wohl zu spät.

Quelle: @mspro

Jeder der schon einmal ein Mixtape oder einen offensichtlich legalen und freien Song verlinkt hat, wird sich auch Gedanken über die Rechtmäßigkeit dieses Verweises gemacht haben. Nicht zuletzt die zahlreichen und ständig wiederkehrenden Abmahnwellen der Musikindustrie und deren Anwälte hinterlassen bei jedem Link eines Musik-Bloggers ein ungutes Gefühl.

Abgemahnt wurde dabei meist das zur Verfügung stellen eines Songs oder eines Mixtapes durch einen direkten Link zur mp3.

Aber wie sieht das nun aus, wenn man diesen Download eben nicht direkt verlinkt, sondern z.B. auf eine andere Seite verlinkt, die den Download-Link beinhaltet. Würde es reichen, ein anderes Blog zu verlinken,  oder auf einen Service wie Sharebee, der auf verschiedene Mirrors eines Downloads verweist? Reicht es, den Download-Link über einen externen Redirect, also einer Brückenseite wie z.B. http://www.google.com/url?sa=D&q=http://… zu setzten oder einen Kurz-URL-Dienst wie Tiny URL oder Bit.ly zu nutzen?
Ich weiß es nicht, ist aber einen Gedanken wert. Einen interessanten Beitrag zum Thema “Was darf ein Musikblog?” haben die Kollegen von Tonspion verfasst.

Eine, meiner Meinung nach, sehr elegante Möglichkeit nicht direkt zu verlinken ist mir heute eingefallen: Es gibt zahlreiche kostenlose Dienste, die es einem Erlauben, einen beliebigen Text zu online speichern. Neben Pastie, die sich auf das Speichern und Darstellen von Quellcode spezialisiert haben, gibt es Dienste wie Hey! Paste it! oder Tinypaste (danke @konterfai), die keine Vorgaben auf den Inhalt des Textes machen.

Wie denkst du darüber?

Passend zum Thema Abmahnung ist die beim Bundestag stehende Online-Petition “Vorstufe zur Abmahnung“, mit der erreicht werden soll, dass Abmahnungen im Internet einer kostenlose Vorstufe bedürfen. Mehr Informationen zu dieser Petition findest zu im Law Blog von Udo Vetter. Ich habe schon gezeichnet!


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