Die Sache mit der direkten Verlinkung von Musik-Downloads
pEtEr Withoutfield am Sonntag, 29. November 2009, 13:06 UhrTags: Abmahnung, Links, Mixtapes, Musik
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Märchen oder Tatsachen? Neues aus der Linkstrasse
hmm, ich würde ja auch gerne mit musik mein geld verdienen, aber um anwalt zu werden, ist es wohl zu spät.
Quelle: @mspro
Jeder der schon einmal ein Mixtape oder einen offensichtlich legalen und freien Song verlinkt hat, wird sich auch Gedanken über die Rechtmäßigkeit dieses Verweises gemacht haben. Nicht zuletzt die zahlreichen und ständig wiederkehrenden Abmahnwellen der Musikindustrie und deren Anwälte hinterlassen bei jedem Link eines Musik-Bloggers ein ungutes Gefühl.
Abgemahnt wurde dabei meist das zur Verfügung stellen eines Songs oder eines Mixtapes durch einen direkten Link zur mp3.
Aber wie sieht das nun aus, wenn man diesen Download eben nicht direkt verlinkt, sondern z.B. auf eine andere Seite verlinkt, die den Download-Link beinhaltet. Würde es reichen, ein anderes Blog zu verlinken, oder auf einen Service wie Sharebee, der auf verschiedene Mirrors eines Downloads verweist? Reicht es, den Download-Link über einen externen Redirect, also einer Brückenseite wie z.B. http://www.google.com/url?sa=D&q=http://… zu setzten oder einen Kurz-URL-Dienst wie Tiny URL oder Bit.ly zu nutzen?
Ich weiß es nicht, ist aber einen Gedanken wert. Einen interessanten Beitrag zum Thema “Was darf ein Musikblog?” haben die Kollegen von Tonspion verfasst.
Eine, meiner Meinung nach, sehr elegante Möglichkeit nicht direkt zu verlinken ist mir heute eingefallen: Es gibt zahlreiche kostenlose Dienste, die es einem Erlauben, einen beliebigen Text zu online speichern. Neben Pastie, die sich auf das Speichern und Darstellen von Quellcode spezialisiert haben, gibt es Dienste wie Hey! Paste it! oder Tinypaste (danke @konterfai), die keine Vorgaben auf den Inhalt des Textes machen.
Wie denkst du darüber?
Passend zum Thema Abmahnung ist die beim Bundestag stehende Online-Petition “Vorstufe zur Abmahnung“, mit der erreicht werden soll, dass Abmahnungen im Internet einer kostenlose Vorstufe bedürfen. Mehr Informationen zu dieser Petition findest zu im Law Blog von Udo Vetter. Ich habe schon gezeichnet!






















