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Abmahn-Gangster-Rapper Bushido

pEtEr Withoutfield am Samstag, 6. Februar 2010, 14:32 Uhr
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The real ghetto shit?
Der neue Gangster-Style im gefakten deutschen Hip-Hop-Bizz scheint nach Homophobie und Frauenhass eindeutig das Abmahnen zu sein:

Der Rapper Bushido lässt durch die Kanzlei … wegen Urheberrechtsverletzung aufgrund der Veröffentlichung von urheberrechtlichen geschützten Musikwerken in peer-to-peer Netzwerken Abmahnungen aussprechen.

Dabei wird grundsätzlich die Abgabe einer Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung wegen Verletzung der Rechte, die unverzügliche Beseitigung der streitgegenständlichen Dateien und die Zahlung eines pauschalen Abgeltendbetrages in Höhe von regelmäßig EUR 850,– verlangt. Hintergrund ist häufig die Behauptung es wäre in einer Tauschbörse im Internet urheberrechtlich geschütztes Material unberechtigt zum upload zur Verfügung gestellt worden. Ferner wird eine Verletzung des Markennamens Bushido moniert.

Quelle: 123recht.net

Auch im Bushido-Forum wird Klartext gesprochen und Beweise für Urheberrechtsverletzungen gesammelt. MC Winkel hat sich mal das Forum angeschaut und einen Screenshot erstellt, zu dem mir nichts mehr einfällt:

bushido-forum

Leider ist Bushido im Recht. Allerdings finde ich den Umgang mit den Filesharern, die meist seine größten Fans sind doch sehr fragwürdig. Ich will nicht wissen was los ist, wenn der “real Ghetto Gangster” von den ersten geleaketen Versionen seines “sensationellen” Films “Zeiten ändern dich” erfährt. Da wird es wieder Abmahnungen hageln.

Im Sommer des letzten Jahres wurde die Boulevardpresse auf folgende Abmahnung im Auftrag Bushidos aufmerksam: Eine Erfurterin wollte die Klicks auf ihre Pullover-Auktion bei ebay etwas erhöhen und schrieb im Artikeltitel “Hip-Hop Style Bushido” mit dazu. Hierdurch fühlte sich der Gangster-Rapper wirtschaftlich geschädigt und lies die Dame abmahnen.

Unterm Strich bleibt für mich die Erkenntnis, das dieser Bushido nicht nur vollkommen “unreal” und “fake” ist, miserabele Musik und nach schlechtere Lyrics schreibt, Schwule hasst und Frauen diskriminiert. Er tritt auch seinen treuesten Fans, die ihn erst dort hin gebracht haben, wo er heute steht, ohne mit der Wimper zu zucken zwischen die Beine.
Glückwunsch – wer sich das antut, der hat es nicht anders verdient.

Update: Herr Winkelsen hat sich auch ausführlich mit dem Thema Bushido befasst, hier entlang:
Bushido ruft Fans in seinem Forum zum Manipulieren der miesen Kritiken seines Filmes “Zeiten ändern Dich” auf imdb.de auf

Die Sache mit der direkten Verlinkung von Musik-Downloads

pEtEr Withoutfield am Sonntag, 29. November 2009, 13:06 Uhr
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Märchen oder Tatsachen - Neues aus der Linkstrasse

Märchen oder Tatsachen? Neues aus der Linkstrasse

hmm, ich würde ja auch gerne mit musik mein geld verdienen, aber um anwalt zu werden, ist es wohl zu spät.

Quelle: @mspro

Jeder der schon einmal ein Mixtape oder einen offensichtlich legalen und freien Song verlinkt hat, wird sich auch Gedanken über die Rechtmäßigkeit dieses Verweises gemacht haben. Nicht zuletzt die zahlreichen und ständig wiederkehrenden Abmahnwellen der Musikindustrie und deren Anwälte hinterlassen bei jedem Link eines Musik-Bloggers ein ungutes Gefühl.

Abgemahnt wurde dabei meist das zur Verfügung stellen eines Songs oder eines Mixtapes durch einen direkten Link zur mp3.

Aber wie sieht das nun aus, wenn man diesen Download eben nicht direkt verlinkt, sondern z.B. auf eine andere Seite verlinkt, die den Download-Link beinhaltet. Würde es reichen, ein anderes Blog zu verlinken,  oder auf einen Service wie Sharebee, der auf verschiedene Mirrors eines Downloads verweist? Reicht es, den Download-Link über einen externen Redirect, also einer Brückenseite wie z.B. http://www.google.com/url?sa=D&q=http://… zu setzten oder einen Kurz-URL-Dienst wie Tiny URL oder Bit.ly zu nutzen?
Ich weiß es nicht, ist aber einen Gedanken wert. Einen interessanten Beitrag zum Thema “Was darf ein Musikblog?” haben die Kollegen von Tonspion verfasst.

Eine, meiner Meinung nach, sehr elegante Möglichkeit nicht direkt zu verlinken ist mir heute eingefallen: Es gibt zahlreiche kostenlose Dienste, die es einem Erlauben, einen beliebigen Text zu online speichern. Neben Pastie, die sich auf das Speichern und Darstellen von Quellcode spezialisiert haben, gibt es Dienste wie Hey! Paste it! oder Tinypaste (danke @konterfai), die keine Vorgaben auf den Inhalt des Textes machen.

Wie denkst du darüber?

Passend zum Thema Abmahnung ist die beim Bundestag stehende Online-Petition “Vorstufe zur Abmahnung“, mit der erreicht werden soll, dass Abmahnungen im Internet einer kostenlose Vorstufe bedürfen. Mehr Informationen zu dieser Petition findest zu im Law Blog von Udo Vetter. Ich habe schon gezeichnet!

und nun?

pEtEr Withoutfield am Freitag, 2. Oktober 2009, 10:09 Uhr
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raubkopierer sind verbrecher

Eine Abmahnwelle treibt durch Hip-Hop und Mixtape-Blogs und reist immer mehr Autoren und Webseiten mit sich. Im Auftrag des „Bundesverband Musikindustrie e.V.“, dem Verband der Tonträgerhersteller, und dessen Dachorganisation „IFPI“ ermittelt und klagt eine Hamburger Anwaltskanzlei in Sachen Urheberrechtsverletzung. Gemahnt wird wegen Songs auf verlinkten Mixtapes von Künstlern, die bei den Majors Sony, Universal und Warner unter Vertrag stehen.

Verständlicherweise ist das Geschrei und das Major-Bashing unter den Bloggern groß, bestraft die Industrie doch ihre größte Werbemaschine. Zudem könnte es so gut wie jeden Autor treffen, der schon einmal ein Mixtape oder eine mp3 verlinkt hat, ohne zuvor an die Nutzungsrechte zu denken.

Die rechtliche Lage scheint klar zu sein. Wenn keine Nutzungsrechte vorliegen ist Angabe eines direkten Downloadlinks eine urheberrechtswidrige Nutzungshandlung. Wobei die Haftung für entsprechende Links auf fremde Webseiten mit urheberrechtswidrigen Inhalten noch der Klärung bedarf. (Quelle)

Sony bleibt derweil hart und lässt über ihren Pressesprecher vermelden, dass es sich bei unerlaubter Verwendung ihrer Songs um eine illegales Angebot handelt und dem entsprechend nachgegangen wird. Das dies aber auch anders Laufen kann zeigt der Fall von WhiteTapes. Der zuständige Produktmanager des Labels konnte Einfluss nehmen und kümmerte sich darum, dass die Abmahnung zurück gezogen wird.

UPDATE: Der Director Corporate Communications bei Sony Music hat sich den Fragen der Laut-Redaktion gestellt und antwortet auf die Frage nach MTV und Curses Label Alles Real Records: “Sicherlich bleiben manchmal rechtsverletzende Angebote auch unentdeckt. Dies ist auch hier der Fall. Die oben genannten Seiten haben das Material inzwischen entfernt, da es illegal ist. Insofern erfolgt keine Abmahnung mehr.” Aha, also schön auf die Kleinen hauen – die Großen hatten halt Glück nicht erwischt zu werden? F*CK YOU!

Ebenfalls Hanebüchen: ” Frage: Wie kann es sein, dass der Vertrieb (Sony) eines Künstlers (Curse) Promomaßnahmen (Verlinkung des Splash!-Mixtapes) des Labels (Alles Real) desselben Künstlers juristisch verfolgt? – Antwort: Diese Frage will Sebastian Hornik nicht kommentieren.”

raubkopierer sind moerder

Und nun?
Diese Frage stellt sich jetzt vielen Bloggern, das geht mir genau so. Zwar schreibe ich selten über Mixtapes mit kommerzielleren Titeln, ich kann aber nicht ausschließen, dass die Nutzungsbedingungen immer geklärt wurden. Eins steht fest: Man muss sich in Zukunft genau überlegen, wen man supportet und verlinkt. Tracks, die bei Majors unter Vertag sollte man meiden. Das wird nicht einfach werden, da bei den Majors nicht nur völlig talentfreie Popstars unter Vertrag stehen, sondern auch reichlich renommierte Künstler.

Konsequent wäre es, nur noch kleine und unabhängige Labels, Künstler und DJ’s zu unterstützen, die ihre Musik selbst im Internet vermarkten und die die Veröffentlichung ihrer Titel ausdrücklich erlauben. Zudem gibt es noch unzählige unentdeckte Talente, die ihre Musik unter Creative-Commons-Lizenz releasen und der Öffentlichkeit die Nutzungsrechte einräumen. Hört sich für viele bestimmt nicht sehr verlockend an, würde viele Blogs aber interessanter machen als der 379 Beitrag zum 754 Mixtape mit Method Man und Eminem.

Eine weitere Überlegung wert ist der zukünftige Umgang mit Tracklisten! Zwar wurde im aktuellen Fall anscheinend doch eher nach bestimmten Mixtapes gesucht, Tracklisten in gut gerankten Blogs bringen einen Mahner allerdings schnell auf die Fährte.

Auch der weitere Verlauf der Abmahnungen wird zeigen, wie es in Zukunft weiter gehen wird. Den abgemahnten Bloggern wurde von ihren Anwälten empfohlen vorerst nichts zu diesem Thema zu schreiben. Das ist verständlich. Trotzdem würde es mich brennend interessieren wie die Rechtsvertreter nun Vorgehen und welche Möglichkeiten sie in diesen Fällen sehen.

Und ohne schlafende Hunde wecken zu wollen, Fabien hat es in einem Kommentar schon angesprochen: “… man kann froh sein, wenn sich die Staatsanwaltschaft nicht einschaltet, weil es hier auch um eine Straftat geht. Zudem könnte die Gema auch Aufführungsabgaben verlangen.
Das die Rechtslage nicht zu unserer Zeit passt ist klar, leider ist sie aber gnadenlos gültig.”

Bilder: Screenshot von Raubkopierer sind Verbrecher // Raubkopierer sind Mörder von d-frag (cc)

Sony, Warner & Universal mahnen Blogs ab

pEtEr Withoutfield am Donnerstag, 24. September 2009, 13:13 Uhr
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sony abmahnung wegen mixtape vom splash

abmahnung mixtapesammelstelle

letztes Update: Mittwoch 20:00 Uhr

Im Auftrag von Sony, Warner & Universal reitet derzeit eine Anwaltskanzlei auf einer Abmahnwelle und mahnt Bloggger mit Links zu einem Splash-Mixtape von DJ Ron & Dj Shusta (Phlatline Entertainment) mit Songs von Künstlern wie Curse, Atmosphere, Eminem, Mef&Red ab. Höhe der Abmahnung 778 Euro. Zudem soll angeblich ein Vertrag unterschreiben werden, der die Autoren verpflichtet, bei weiterer Verlinkung jeglicher urheberrechtlich geschützter Musik eine Strafe von 5000 Euro zu zahlen.
Aktuell sind betroffen meinrap.de, Mixtapesammelstelle, DJRon, JDsRapBlog.

Update: Auch germanrhymes.de und cooldownberlin.de hat es erwischt! Germanhymes wegen einem Link zum Mixtape “A Prelude to Blueprint 3″ mit einem Song von T.I. Abmahnung-Kosten: 666 Euro. Cooldownberlin wegen einem Mixtape von DJ Clue, u.a. mit einem Song von Kanye West.
thombl.de wegen einem thisis50.com Mixtape abgemahnt.

MTV hat dieses Mixtape verlinkt! Wie sollte es anders sein, ist nun auch diese Seite nicht mehr vorhanden. Der Google-Cache gewährt einen Blick auf die ursprüngliche Seite. Hier noch ein Screenshot als “Beweismittel”.
Ob die wohl auch ein Schreiben vom Anwalt bekommen haben.

Und damit nicht genug – und jetzt wird es richtig Absurd: Alles Real Records, eine Künstlerplattform von Curse (!!) hat dieses Mixtape ebenfalls verlinkt! Natürlich ist der Beitrag auf einmal weg von Fenster, dank Google-Cache kann man das aber ganz leicht nachvollziehen. Hier noch ein Screenshot der Seite.

Auch die Abgemahnten und zahlreiche Blogger äußern sich mittlerweile zum Thema:
Mixtapesammelstelle: In eigener Sache: Abgemahnt! sehr ausführlich Infos auch zur Anwaltskanzlei
Web 2.0 & Recht: Haftung für Links – Sony, Warner & Co mahnen Musikblogs ab sehr interessant
internet-law.de – Sony Music mahnt jetzt auch Blogs ab
Mixeryrawdeluxe: Abmahnungen gegen Blogs wegen Free Mixtape
rapresent.me – Sony / Universal Music mahnen Blogger ab
wildstylemag.com – Abmahnwelle gegen HipHop-Blogger
djkitsune.com – Stellungnahme von mir zur Abmahnsituation
Laut.de – Splash!-Mixtpe
N24.de – Mixtape 2.0 – Abmahnwelle trifft Musik-Blogs
whitetapes.de – In eigener Sache – MP3’s, Major Labels, Abmahnungen gegen uns und wie ihr helfen könnt
DJ Ron – on3 Radiobericht zur Abmahnwelle gegen Blogs
Linktipps in der Sendung Trackback von Radio fritz
rapcheck.de – Abmahnung: unautorisiertes Musikangebot zum Download vorgehalten
In den Kommentaren zu diesem Beitrag berichten Martin und c von hypesrus.com von weiteren aktuellen Abmahnungen gegen sie, also mal runterscrollen!

Das muss man erst einmal sacken lassen. Haben die Herren von Sony gar nichts verstanden? Da machen wir Blogger unentwegt Werbung für Künstler und Labels und das ist der Dank dafür?

Lieber Curse, ich weiß nicht ob du überhaupt etwas mit dieser Abmahnung zu tun hast oder davon weißt. Auf jeden Fall solltest du einmal mit Sony-Music darüber sprechen! Mach deinen Mund auf und beziehe Stellung!

Nun hat auch Curse endlich Stellung bezogen:
curse statement
curse statement2

Und jetzt der Hammer:
curse "fickt euch"
Fickt euch alle? Alter, ich bin mir nicht sicher, ob du deine Hausaufgaben gemacht hast! (Danke kkanzler für den Hinweis!)
@cursezeit

Ich muss das nun erst einmal verarbeiten! Mal abwarten, wen es noch treffen wird, ich bleibe am Ball und werde berichten!
Bis dahin kann ich euch alle nur bitte in dieser Angelegenheit ordentlich Lärm zu machen!!

PS: Ich wurde (bisher und zum Glück noch) nicht abgemahnt!

Wenn Twitter down ist …

pEtEr Withoutfield am Dienstag, 11. August 2009, 22:14 Uhr
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Wenn Twitter down ist weiche ich, wie wahrscheinlich zich andere auch, gerne mal auf Facebook aus. Schließlich muss die Sucht nach neuen Informationen aus der vernetzen Welt schnell wieder befriedigt werden. Dort ist der Twitter-Ausfall natürlich einigen eine Statusmeldung oder einen Kommentar wert.
Eine freundliche Frage zum Wohlbefinden als Antwort zu meinem Kommentar brachte das “Gespräch” schließlich zu diesem Mixtape.

erso: “Hach, da würde ich mir immer Sorge um die Rechteinhaber machen. Die mahnen heute ja so schnell ab…”

ichso: “Hm, da könnte ich ja gleich auf aufhören zu bloggen.
Meist werden, wie auch in diesem Fall, die Mixtapes, Remixe und einzelne Songs von den Rechteinhabern selbst, bzw deren Agenturen veröffentlicht und in Umlauf gebracht!
Ich bekomme täglich zich Mails mit Promo-Mp3-Links mit der Bitte diese zu bloggen.
Und gerade die Labels und Produzenten aus dem Genre, über das ich meist blogge, bloggen selbst oder wurden erst durch die Vernetzung bekannt.”

erso: “So, quatsch hier nicht so viel, Twitter geht wieder ;)

ichso: “Pff …”

erso: “hahaha ;)

Liebe Grüße nach Bremerhaven :D

Lebensmittelfotos.com – wider den Abmahnwahn

pEtEr Withoutfield am Samstag, 16. Februar 2008, 23:53 Uhr
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Bratwurst Bild unter Creative Commons Lizenz
Bild von Scott Robbin cc

Wer im Internet nach Fotos von Lebensmittel wie zum Beispiel Brötchen, Bratwurst oder Pizza sucht, findet mit der Google Bildersuche unzählige Resultate. Auf den ersten Plätzen der Ergebnisse finden sich sehr oft Bilder von M@rions Koch-Buch.
Die Versuchung, diese Bilder für die eigene Webseite zu nutzen, ist für den unerfahrene Homepagebastler sehr groß, sind die Bilder doch schön in Szene gesetzt und professionell abgelichtet. Aber Vorsicht, diese Bilder sind urheberrechtlich geschützt!

Nutz man nun ein solches Bild von M@rions Koch-Buch auf seiner Webseite, ist nach einiger Zeit mit einem Schreiben vom Anwalt zu rechnen. Laut Rechtsanwalt Sascha Kremer gibt es weit über 30 Fälle, bei denen Blogger oder Webmaster mit Forderungen von mindestens 700 Euro abgemahnt wurden.
Über diese Abmahnungen von besagter Webseite berichtete sogar schon die ARD in dem sehr ausführlichen und kritischen Beitrag Abzocke im Internet – Teure Informationsfallen in der Sendung plusminus. [via Ecki]

Tja und wem das noch nicht alles Absurd genug ist sollte mal bei Rene nachlesen. Der erhielt nämlich eine Abmahnung weil er einen Screenshot aus Sendung in seinem Blog veröffentlichte, auf dem der Fotograf F@lkert Knieper von M@rions Koch-Buch zu sehen war.

Broetchen Bild unter Creative Commons Lizenz
Bild von Withoufield cc

Beim Pantoffelpunk las ich von einem neuem Projekt, das von Dieter Petereit ins leben gerufen und ins Netz gestellt wurde:

Lebensmittelfotos.com

Ziel ist es, den Abmahnwahn mit gleichen Mitteln zu bekämpfen, indem zum einen Bilder zur Verfügung gestellt werden, deren Urheberrechtsinhaber ein unbeschränktes Nutzungsrecht ohne jegliche Bedingungen für jedermann einräumen.
Zum anderen soll durch Verlinkung und Bekanntmachung dieser Seite ein gutes Google-Ranking erzielt werden, das Kniepers Bilder von den ersten Ergebnisplätzen bei der Google-Bildersuche verdrängt. Wie man am besten helfen kann erfährt man hier.

Auch in der heutigen Sendung Trackback auf Radio Fritz wurde ausgiebig über dieses Thema und das Projekt Lebensmittelfotos.com gesprochen. Zudem gab es ein Interview mit Rechtsanwalt Sascha Kremer und dem Initiator Dieter Petereit.
Den Podcast zur Sendung könnt ihr Euch im Trackback Blog anhören.

Eine gute Sache wie ich denke!

Blogger und Recht

pEtEr Withoutfield am Donnerstag, 4. Oktober 2007, 15:06 Uhr
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Beitrag “Blogger und Recht” aus der Sendung “Steuern und Recht” (n-tv) in dem u.a. Rechtsanwalt Udo Vetter lawblog.de interviewet wurde.

Hauptthema sind Abmahnungen und wie man sich dagegen wehren kann.

Udo Vetter

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