Blogrebellen Kreuzberg

Gelbe Karte für Raubkopierer, Stinkefinger für die Contentmafia

am Sonntag, 13. Februar 2011, 12:18 Uhr
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Wie die “Computerbild” (omg) berichtet sollen zukünftig Internetanbieter mutmaßliche Raubkopierer mit einer “gelben Karte” verwarnen.
Vor kurzem forderte Ober-Mafioso Dieter Gorny eine Internetsperre für “Musikpiraten”, nun also ein erneuter feuchter Furz und ein weiterer Versuch Gesetzte im Sinne der Mafia zu verabschieden.

Künftig wollen die Rechteinhaber die IP-Adressen aber direkt den Providern liefern. Die Provider sollen damit ihre Kunden identifizieren und direkt per E-Mail verwarnen – “Gelbe Karte” nennt sich das in einem Positionspapier, das COMPUTERBILD vorliegt. In der E-Mail solle “auf legale Angebote hingewiesen und die Konsequenzen angesprochen” werden.

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Schon heute mahnen die scharfen Anwälte der großen Medienhäuser unzählige Raubkopierer ab, erst gestern berichtete mir ein Bekannter von einer Abmahnung gegen ihn wegen Torrent-Downloads. Nicht, dass ich die illegale Beschaffung urheberrechtlich geschützter Werke befürworten möchte, ganz im Gegenteil! Mir geht es vielmehr um die Methode, mit denen die Anwälte an die Nutzerdaten der User kommen.

Unbestätigter Angabe zufolge gibt es nur 2-3 Gerichte in Deutschland, die überhaupt die Herausgabe der Nutzerdaten von den anordnen. Das LG Köln spielt hier wohl die Hauptrolle:

Die der Abmahnung vorausgehenden Auskunftsverfahren gegen die Provider werden derzeit von den Abmahnanwälten fast ausnahmslos vor dem Landgericht Köln geführt. Hintergrund ist, dass beim Landgericht Köln eine inzwischen berüchtigte Kammer existiert, die das Auskunftsverlangen der Abmahnenden durchwinkt.

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Des weiteren speichern angeblich nur die Telekom und 1und1 die Verbindungsdaten für eine Woche, die meisten anderen Provider erheben erst gar keine Daten oder löschen diese nach ein paar Stunden wieder.
Die Frage nach der Rechtmäßigkeit dieser Speicherung, sowie das gerichtliche durchwinken der Auskunftsverlangen der Abmahnenden befasst derzeit die obersten Gerichte:

Die Netzsicherheit kann eine mehrtägige Speicherung von IP-Adressen rechtfertigen. Dies entschied der Bundesgerichtshof (BGH) in einem Urteil vom 13. Januar 2011 (Az. BGH III ZR 146/10). Er bestätigte in diesem Punkt ein Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Frankfurt, welches der Telekom die Speicherung von IP-Adressen für bis zu sieben Tage erlaubt hatte. Da der BGH das Urteil jedoch aus anderen Gründen aufhob, muss sich das OLG nun erneut mit dem Rechtsstreit befassen.

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Aus der Politik kommen ebenfalls unentwegt Forderungen nach Vorratsdatenspeicherung, natürlich in erster Linie zur Terrorabwehr. Jüngst sprach sich Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger im “Internetbereich” für das Verfahren “Quick Freeze Plus” aus.

Bei diesem auch als “Vorratsdatenspeicherung light” bekannten Ansatz sollen Verbindungsdaten einige Tage verdachtsunabhängig von den Providern aufbewahrt werden. … Hinzukommen soll die Möglichkeit, dass Ermittler bei “hinreichendem Anlass” auf Verdacht einer Straftat ein Einfrieren von Verkehrs- und Standortdaten bei allen Telekommunikationsanbietern anordnen können sollen. Um darauf zugreifen zu können, bräuchten sie dann eine richterliche Genehmigung.

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Michael Rotert, Vorstandsvorsitzender vom “eco – Verband der deutschen Internetwirtschaft e.V.“, antwortete in einem taz-Interview auf die Frage, was er von den täglich neuen Kompromissvorschlägen aus der Politik denke:

Was allen Varianten bisher gemeinsam ist, ist die Tatsache, dass die Auflagen des Bundesverfassungsgerichts bisher in keiner Variante erfüllt werden. Gelöst wurde weder die Verschlüsselung noch die Herausnahme schützenswerter Gruppen bei der Speicherung der IP-Adressen. Ebenso fehlt es an einer klaren Zweckbestimmung im Sinne eines Straftatenkataloges – etwa Schwerstkriminalität, Terrorismus und so weiter – und einer Begrenzung der abfrageberechtigen Stellen.

Noch nicht einmal die zu speichernden Daten sind genau definiert. Auch wenn die Wiedereinführung einer Vorratsdatenspeicherung – abhängig von der konkreten Ausgestaltung – laut Bundesverfassungsgericht angeblich verfassungskonform sein könnte, so sehen wir als Verband aus der Historie noch nicht einmal die Notwendigkeit einer Vorratsdatenspeicherung.

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Dass sich kostenloser Content auch für große Medienhäuser bezahlt machen kann zeigt ein Beispiel aus England. Seit ein paar Jahren kann man sich auf Youtube unzählige Monty Python Videos in hoher Qualität kostenlos anschauen. Diese freien Clips beförderten Monthy Python DVDs in die Amazon-Verkaufscharts auf die vordersten Plätze:

Following up on our previous news regarding Monty Python material on iTunes, Mashable is now reporting on a staggering increase of Monty Python DVDs sold on Amazon soon after the Python crew made some of their their more popular material free on Youtube. And by staggering, I mean 23,000% worth. Mashable notes that Monty Python’s DVDs climbed to the #2 spot on Amazon’s Movie’s and TV Bestseller List, and you don’t have to be a genius to follow that the sales were probably influenced by the Amazon links found on all of their Youtube clips.

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Ein Beitrag von Blogrebell
Selbsternannter Crossover-Medienterrorist, Musik-Nerd und Social-Media-Schleuder. Mehr Wahnsinn auf Twitter, Facebook & Google+.

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